Das Sicherheitsaudit

Das Sicherheitsaudit in der Planungsphase umfasst die Auditphasen 1 bis 5. In den Auditphasen 1 bis 3 wird überprüft, ob die Entwurfsmerkmale der Verkehrsanlage den Anforderungen des straßenbautechnischen Regelwerkes entsprechen und darüber hinaus auf deren Betriebsmerkmale abgestimmt sind. Sicherheitsaudits sind als Nachweis der Verkehrssicherheit Bestandteil der Entwurfsunterlagen nach den Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE).

Wir prüfen, die Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung und ob die Entwurfslösung in der Planung hinsichtlich der Verkehrssicherheit optimiert wurde. Sicherheitsaudits werden im Rahmen der Voruntersuchungen, der Entwurfsplanung und der Ausführungsplanung durchgeführt. Die Ergebnisse vorangegangener Auditphasen werden in angemessenem Umfang beachtet.

In den Auditphasen 4 vor der Verkehrsfreigabe und 5 nach der Verkehrsfreigabe können die Entwurfsmerkmale der Verkehrsanlage oft nicht mehr beeinflusst werden. Gründe hierfür sind unter anderem die Festsetzungen aus den Plangenehmigungsverfahren. Die Ergebnisse der Verkehrsfreigabeaudits beschreiben Sachverhalte, die mit dem Bau und dem Betrieb der Verkehrsanlage noch Berücksichtigung finden können.

Im Wesentlichen wird hier überprüft, ob die geplanten Maßnahmen für alle Verkehrsteilnehmer zu einer sicher nutzbaren Verkehrsanlage führen. Insbesondere werden die Sichtverhältnisse, die korrekte Umsetzung der geplanten Markierung und Beschilderung sowie weiterer Ausstattungen wie beispielsweise Fahrzeugrückhaltesysteme begutachtet.

Nach der Verkehrsfreigabe wird im Betrieb geprüft, ob die Verkehrsanlage durch die Nutzer bestimmungsgemäß und ohne Sicherheitsrisiken genutzt werden kann. Es wird festgestellt, ob gegebenenfalls zusätzliche bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen notwendig sind, um einen sicheren Betrieb der Verkehrsanlage zu gewährleisten oder bisher nicht offensichtliche Defizite zu beseitigen.